Wissen über Hepatitis C |
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Versorgungsamt / Amt für Soziales Artikel 1 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen § 3 Behinderung Welche Vorteile haben Sie durch eine Feststellung der Behinderung? Der wichtigste Vorteil einer Anerkennung auf Behinderung ist der Kündigungsschutz. Lesen Sie hierzu auf den Seiten der Integrationsämter: Kündigungsschutz Diesen Kündigungsschutz haben Sie automatisch mit einem GdB von 50%. Lesen Sie hierzu auf den Seiten der Integrationsämter: Gleichstellung Es gibt je nach Höhe des GdB noch weitere Nachteilsausgleiche. Lesen Sie hierzu auf den Seiten der Integrationsämter: Nachteilsausgleich Zusatzurlaub Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche für Schwerbehinderte (ab 50% GdB) Menschen. Besonderer Schutz im Einkommensteuerrecht Pauschbetrag bei Einkommensteuer nach § 33 b EStGSteuerfreibetrag Steuerfreibetrag 310,- € bei GdB 30% Steuerfreibetrag 570,- € bei GdB 50%
Lesen sie auch: Welche besonderen Pflichten hat der Arbeitnehmer zu beachten? Wird der Schwerbeschädigte bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses nach seiner Schwerbeschädigteneigenschaft (GdB mind. 50%) befragt, so ist diese Frage uneingeschränkt zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls ist der Arbeitsvertrag später anfechtbar. Wird die Behinderung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses festgestellt, ist der Arbeitsnehmer von sich aus nicht verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ausnahme: Die Behinderung betrifft die Arbeit, bzw. Einschränkungen bei der Arbeitsausführung. Selbstverständlich kann er aber dann auch keine Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Behinderung und Schwerbehinderung sind verschiedene Begriffe. Eine Schwerbehinderung liegt ab 50% GdB vor. GdB (Grad der Behinderung) Bitte überprüfen Sie, ob bei Ihnen noch andere Erkrankungen vorhanden sind, die einen GdB rechtfertigen. Die Prozente der einzelnen Behinderungen werden nicht addiert, sondern die höchste Bewertung wird als Behinderungsgrad angenommen. Zu überprüfen ist, ob evtl. die verschiedenen Behinderungen sich gegenseitig beeinflussen. Unter Umständen kann dann eine höhere Bewertung erfolgen. Lesen Sie hierzu auf den Seiten des Bundesministeriumsfür Arbeit und Soziales:
Bei Vorliegen eines histologischen Befundes gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten: Die Bezeichnung der chronischen viralen Hepatitis umfasst die nekroinflammatorische Aktivität (Grading/Entzündungsgrad) und den Grad der Fibrose (Staging). Sie ergibt sich wie die GdB/MdE-Bewertung aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdB/MdE-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen.
Die Bewertung weiterer Erkrankungen können Sie auf den Seiten des "Bundesministerium für Arbeit und Soziales "nachlesen:
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Kontakt & Selbsthilfetelefon: Hepatitis-C-Selbsthilfe - Ludwigshafen / Mannheim Tel: 0621 67 09 631 © 2009 /08 /07 /06 /05/04 - M. & H.Gräser |
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