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Die Seite wurde zuletzt am
05.05.2009 15:16 bearbeitet.


 

Versorgungsamt / Amt für Soziales

Artikel 1 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen § 3 Behinderung
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Welche Vorteile haben Sie durch eine Feststellung der Behinderung?

Der wichtigste Vorteil einer Anerkennung auf Behinderung ist der Kündigungsschutz.

Lesen Sie hierzu auf den Seiten der Integrationsämter: Kündigungsschutz

Diesen Kündigungsschutz haben Sie automatisch mit einem GdB von 50%.
Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können, können einen Antrag auf Gleichstellung beim zuständigen Arbeitsamt beantragen.

Lesen Sie hierzu auf den Seiten der Integrationsämter: Gleichstellung

Es gibt je nach Höhe des GdB noch weitere Nachteilsausgleiche. Lesen Sie hierzu auf den Seiten der Integrationsämter: Nachteilsausgleich

Zusatzurlaub

Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche für Schwerbehinderte (ab 50% GdB) Menschen.

Besonderer Schutz im Einkommensteuerrecht
Behinderte Menschen brauchen auch in steuerlicher Hinsicht einen besonderen Schutz. Im Folgenden werden die wesentlichsten Vergünstigungen und deren Abhängigkeiten vom Grad der Behinderung ( GdB ) dargestellt:

Pauschbetrag bei Einkommensteuer nach § 33 b EStGSteuerfreibetrag

Steuerfreibetrag      310,- € bei GdB 30%
Steuerfreibetrag      430,- € bei GdB 40%

Voraussetzung: Bescheinigung des Versorgungsamtes (sogenannte F-Bescheinigung ) in der bestätigt wird, dass eine GdB von 30% oder 40% vorliegt und zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.

Steuerfreibetrag      570,- € bei GdB 50%
Steuerfreibetrag      720,- € bei GdB 60%
Steuerfreibetrag      890,- € bei GdB 70%
Steuerfreibetrag   1.060,- € bei GdB 80%
Steuerfreibetrag   1.230,- € bei GdB 90%
Steuerfreibetrag   1.420,- € bei GdB 100%

Voraussetzung: Vorlage des Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit entsprechendem GdB beim Finanzamt.

 

Lesen sie auch:
Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

Welche besonderen Pflichten hat der Arbeitnehmer zu beachten?

Wird der Schwerbeschädigte bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses nach seiner Schwerbeschädigteneigenschaft (GdB mind. 50%) befragt, so ist diese Frage uneingeschränkt zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls ist der Arbeitsvertrag später anfechtbar.
Wichtig: die Frage nach der Behinderung ist strikt von der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft zu trennen!!! Grund: die Schwerbehinderteneigenschaft löst für den Arbeitgeber zusätzliche Pflichten für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses aus.
Quelle: http://www.rechtspraxis.de

Wird die Behinderung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses festgestellt, ist der Arbeitsnehmer von sich aus nicht verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ausnahme: Die Behinderung betrifft die Arbeit, bzw. Einschränkungen bei der Arbeitsausführung. Selbstverständlich kann er aber dann auch keine Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Wird er aber nach einer Behinderung gefragt, muß er wahrheitsgemäß antworten.

Behinderung und Schwerbehinderung sind verschiedene Begriffe. Eine Schwerbehinderung liegt ab 50% GdB vor.
Meldet der Arbeitnehmer die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber, ist er aber nicht verpflichtet, die Krankheit zu nennen, aufgrund welcher er die Anerkennung bekommen hat.

GdB (Grad der Behinderung)

Bitte überprüfen Sie, ob bei Ihnen noch andere Erkrankungen vorhanden sind, die einen GdB rechtfertigen. Die Prozente der einzelnen Behinderungen werden nicht addiert, sondern die höchste Bewertung wird als Behinderungsgrad angenommen.

Zu überprüfen ist, ob evtl. die verschiedenen Behinderungen sich gegenseitig beeinflussen. Unter Umständen kann dann eine höhere Bewertung erfolgen.

Lesen Sie hierzu auf den Seiten des Bundesministeriumsfür Arbeit und Soziales:
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (Seite 90 bzw. 82)

GdB-Tabelle_chronsiche_hepatitis_C

Bei Vorliegen eines histologischen Befundes gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten: Die Bezeichnung der chronischen viralen Hepatitis umfasst die nekroinflammatorische Aktivität (Grading/Entzündungsgrad) und den Grad der Fibrose (Staging). Sie ergibt sich wie die GdB/MdE-Bewertung aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdB/MdE-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen.

Die Bewertung weiterer Erkrankungen können Sie auf den Seiten des "Bundesministerium für Arbeit und Soziales "nachlesen:
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (Seite 37 bzw. 45)

 

09.03.2010 - 21:00 Uhr


Wir stellen uns vor. Hier können sie ein kurzes Video ansehen (5:30) in dem die Selbsthilfegruppe einige ihrer Aktivitäten zeigt. Neben diesen öffenlichen Veranstaltungen und Infoständen finden natürlich regelmäßig die Selbsthilfetreffs statt.

Paramedizin, Naturheilmittel - Macht das Sinn?

Wie vermehrt sich das Hepatitis C Virus - Video ansehen.

Sozialverband VdK - eine starke Lobby - Der Sozialverband VdK ist mit 1,4 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken, Seniorinnen und Senioren, Patientinnen und Patienten gegenüber der Politik und an den Sozialgerichten.

Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.

Das Kompetenznetz Hepatitis ist eines der Kompetenznetze in der Medizin, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Informationen für Eltern und Informationen für Ärzte.

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