Deutsche Rentenversicherung - Bund
Ab Oktober 2005 wuden die Versicherungsträger (BfA, LVA etc.) zusammengefasst. Für alle Versicherten und Rentner heißt nun der Ansprechpartner
"Deutsche Rentenversicherung Bund"
Leistungen des Versicherungsträger können sein:
- Medizinische Rehabilitation
- Berufliche Rehabilitation
- Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente)
SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB 9 § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
"Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen Behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen."
Rente
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherungsträger, ob und welche Rente für sie in Betracht kommt.
Sie können sich, unabhängig ob Sie Rente beantragen oder nicht, jederzeit ihre Rente errechnen lassen, die Ihnen zustehend würde, sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt Rente beantragen müssen.
Sie können das entweder direkt bei Ihrer Versicherung oder auch beim Versichertenältesten, den es in jeder größeren Stadt gibt. Fragen sie in Ihrem Rathaus nach, wo Sie diesen finden können.
Renten wegen Erwerbsminderung
Wenn sie wegen Ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, steht Ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sie diese Rente beantragen, lesen sie auf der Seite der
"Deutschen Rentenversicherung"
Medizinische Rehabilitation
Ist ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder vermindert, können sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten.Welche Leistungen für sie in Frage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen sie auf den Seiten des Deutschen Rentenversicherers: Informationen zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen)
können Sie erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte lesen Sie dazu die Ausführungen der "Deutschen Rentenversicherung"