Wissen über Hepatitis C |
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Krankenkassen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Als Arbeitnehmer haben Sie, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht, bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Nach deren Ablauf besteht in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Angestellte im öffentlichen Dienst hatten bisher je nach Beschäftigungsjahre bis zu 26 Wochen Lohnfortzahlung. Diese sollen nun gekürzt werden, wie die Verhandlungen ausgehen bleibt abzuwarten. Krankengeld von der Krankenkasse Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit Ablauf der Lohnfortzahlung und endet mit Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung wird Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sie wissen, auch im Falle einer längeren Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlängert sich die Gesamtzeit des Krankengeldbezuges nicht. Gerechnet werden 78 Wochen ab Beginn der 1. Krankmeldung. Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitsentgeltes, darf aber 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Krankengeldanspruch für Arbeitslose Auch wenn Sie arbeitslos sind, können Sie krank sein bzw. eine Krankmeldung erhalten. Ihr Krankengeldanspruch entsteht am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bzw. der stationären Behandlung. Als Arbeitsloser erhalten Sie zunächst die Leistungen des Arbeitsamtes bis zu sechs Wochen weiter. Im Anschluss daran erhalten Sie von der Krankenkasse Krankengeld. Vorsicht aber, wenn Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung arbeitslos sind. Zögern Sie nicht, in diesem Falle die Beratung eines Sozialverbandes in Anspruch zu nehmen. Wenn das Krankengeld ausgelaufen (sog. Aussteuerung) ist Wenn Sie rechtzeitig Rente beantragt haben und im Anschluss an das Krankengeld bereits die Rentenzahlung erhalten, ergeben sich hiermit keine weiteren Probleme. Bei einer eventuellen Überschneidung von Krankengeld/Arbeitslosengeld werden die Leistungen miteinander verrechnet. Im Allgemeinen machen das die Versicherungsträger von sich aus. Ist das Geld aber schon an Sie ausbezahlt, denken sie daran, dass Sie evtl. eine Rückzahlung leisten müssen. Bekommen Sie vor Ablauf des Krankengeldanspruches Rente, endet die Krankengeldauszahlung mit Beginn der Rente .
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Kontakt & Selbsthilfetelefon: Hepatitis-C-Selbsthilfe - Ludwigshafen / Mannheim Tel: 0621 67 09 631 © 2009 /08 /07 /06 /05/04 - M. & H.Gräser |
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