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Die Seite wurde zuletzt am
05.05.2009 15:16 bearbeitet.


 

Krankenkassen

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Als Arbeitnehmer haben Sie, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht, bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Nach deren Ablauf besteht in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Werden Sie erneut krank, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung für wiederum 6 Wochen, wenn Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig waren oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Angestellte im öffentlichen Dienst hatten bisher je nach Beschäftigungsjahre bis zu 26 Wochen Lohnfortzahlung. Diese sollen nun gekürzt werden, wie die Verhandlungen ausgehen bleibt abzuwarten.

Krankengeld von der Krankenkasse

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit Ablauf der Lohnfortzahlung und endet mit Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung wird Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sie wissen, auch im Falle einer längeren Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber verlängert sich die Gesamtzeit des Krankengeldbezuges nicht. Gerechnet werden 78 Wochen ab Beginn der 1. Krankmeldung.

Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitsentgeltes, darf aber 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.
Näheres zum Krankengeld erfragen sie bitte bei ihrer Krankenkasse.

Krankengeldanspruch für Arbeitslose

Auch wenn Sie arbeitslos sind, können Sie krank sein bzw. eine Krankmeldung erhalten.

Ihr Krankengeldanspruch entsteht am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bzw. der stationären Behandlung. Als Arbeitsloser erhalten Sie zunächst die Leistungen des Arbeitsamtes bis zu sechs Wochen weiter. Im Anschluss daran erhalten Sie von der Krankenkasse Krankengeld.

Vorsicht aber, wenn Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung arbeitslos sind.
Wenn Sie dann dem Arbeitsamt erklären, dass Sie eigentlich überhaupt nicht arbeiten können und zwar auf Dauer nicht und auch noch ein entsprechendes Attest Ihres Arztes vorlegen, könnte es sein, dass man Ihnen Leistungen verweigert, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Zögern Sie nicht, in diesem Falle die Beratung eines Sozialverbandes in Anspruch zu nehmen.

Wenn das Krankengeld ausgelaufen (sog. Aussteuerung) ist

Wenn Sie rechtzeitig Rente beantragt haben und im Anschluss an das Krankengeld bereits die Rentenzahlung erhalten, ergeben sich hiermit keine weiteren Probleme. Bei einer eventuellen Überschneidung von Krankengeld/Arbeitslosengeld werden die Leistungen miteinander verrechnet. Im Allgemeinen machen das die Versicherungsträger von sich aus. Ist das Geld aber schon an Sie ausbezahlt, denken sie daran, dass Sie evtl. eine Rückzahlung leisten müssen. Bekommen Sie vor Ablauf des Krankengeldanspruches Rente, endet die Krankengeldauszahlung mit Beginn der Rente

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11.03.2010 - 20:21 Uhr


Wir stellen uns vor. Hier können sie ein kurzes Video ansehen (5:30) in dem die Selbsthilfegruppe einige ihrer Aktivitäten zeigt. Neben diesen öffenlichen Veranstaltungen und Infoständen finden natürlich regelmäßig die Selbsthilfetreffs statt.

Paramedizin, Naturheilmittel - Macht das Sinn?

Wie vermehrt sich das Hepatitis C Virus - Video ansehen.

Sozialverband VdK - eine starke Lobby - Der Sozialverband VdK ist mit 1,4 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken, Seniorinnen und Senioren, Patientinnen und Patienten gegenüber der Politik und an den Sozialgerichten.

Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.

Das Kompetenznetz Hepatitis ist eines der Kompetenznetze in der Medizin, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Informationen für Eltern und Informationen für Ärzte.

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