Wissen über Hepatitis C
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Die Seite wurde zuletzt am
05.05.2009 15:14 bearbeitet.



Wir melden uns zu Wort!

Über wesentliche Belange in der Krankenversorgung wird in den kommenden Tagen verhandelt. Wir erwarten von unseren Politikern Unterstützung und Hilfe. Besonders problematisch wird die Zuzahlungspflicht für chronisch Erkrankte. Gerade Menschen die längerfristig krank sind, werden bedingt durch Krankengeld, Rente und Arbeitslosigkeit nicht selten an den Rand des Ruins gedrängt.

Wir haben deshalb am 10.12.2003 ein Schreiben entworfen, das wie wir wissen, auch von einigen anderen unverändert verwendet wird, an die Politiker im Bundestag versandt, um auf unsere Lage aufmerksam zu machen. Wir erhoffen uns dadurch ein wenig Unterstützung.

Die Antworten der Politiker werden wir veröffentlichen damit deutlich wird, wer sich ernsthaft für unsere Belange engagiert.

Die Antworten werden sie unterhalb des Anschreiben UNKOMMENTIERT finden.
Ich denke jeder Leser kann sich seine Meinung zu den Antworten selbst bilden.

Statistik der Antworten:


D
as Anschreiben wurde versendet am 10.12.2003 abends 23 Uhr

geantwortet haben am:
11.12.2003 -
Petra Selig, B90 Grüne
12.12.2003 -Keine Antworten
13.12.2003 - Keine Antworten
14.12.2003 - Keine Antworten
15.12.2003 - Horst Schmidbauer - SPD

16.12.2003 - Keine Antworten
17.12.2003 - Keine Antworten
18.12.2003 -
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
19.12.3003 - Keine Antworten
20.12.2003 - Keine Antworten
21.12.2003 - Keine Antworten
22.12.3003 -
Antwort der SPD-Bundestagsfraktion


Das Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In den neuen Regelungen für Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenkasse ist folgendes vorgesehen:

***Zitat***
Belastungsobergrenzen
Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2% der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen. Auf Familien wird
durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen. Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.
***Zitatende***

Diese Woche noch sollen Beratungen stattfinden, welcher Personenkreis als chronisch krank eingestuft wird. Wir, das sind Menschen, die an chronischer Hepatitis C erkrankt sind, machen uns nun Sorgen, ob diese Regelung auch für uns zutrifft und möchten Sie bitten, in den Beratungen berücksichtigt zu werden.

Hierzu kurz über Hepatitis C und welche Probleme an Hepatitis C Erkrankte haben.
Hepatitis C ist eine Viruserkrankung, also eine Infektion, die den ganzen Körper betreffen kann. Zunächst befallen die Viren zwar die Leber, später können aber auch andere Organe in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei der Hepatitis C handelt es sich um eine besonders tückische Krankheit. Sie verläuft im akuten Stadium zumeist unerkannt und geht daher sehr häufig (ca. 85%) in eine chronische Verlaufsform über. Wenn die Hepatitis C unbehandelt bleibt, sind die Heilungschancen sehr gering. Etwa ein Viertel von ihnen erlebt einen progressiven Krankheitsverlauf mit den Endstadien Leberzirrhose und Leberzellkarzinom. Ein Impfstoff zur Prävention steht nicht zur Verfügung und wird auch in absehbarer Zeit nicht entwickelt werden können. Die Entwicklung eines Impfstoffes ist extrem schwer, weil das Hepatitis C-Virus eine ausgesprochen große genetische Variabilität und Mutagenität aufweist. ist. Die chronische Hepatitis C zeigt nur wenig charakteristische Symptome. Die vielfältigen Symptome werden aber allzu häufig zunächst nicht erkannt und erst diagnostiziert, wenn bereits ein
fortgeschrittenes Stadium (z.b. Leberzirrhose) erreicht ist. Das Hepatitis-C-Virus ist mehr als alle anderen hepatotropen (auf die Leber ausgerichtet) Viren nicht nur für akute und chronische Lebererkrankungen verantwortlich, sondern wird auch mit verschiedenen extrahepatischen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Dies wurde in den letzten Jahren in zahlreichen Studien untersucht.

Zu diesen extrahepatischen Manifestationen gehören unter anderem:
Gemischte Kryoglobulinämie (Eine Systemerkrankung mit Ablagerungen von Immunkomplexen in Blutgefäßen. Klinische Folgen sind Arthralgien (Gelenkschmerzen, Gelenkentzündungen), Purpura,
Vaskulitits, Neuropathien und Glomerulonephritis.)
Lymphome (B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphome)
Glomerulonephritis (Nierenerkrankung)
Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion)
Diabetes mellitus
Lichen planus
Sicca-Syndrom (rheumatische Erkrankung der Tränen- und Speicheldrüsen)
Athralgien und Arthritis (Gelenkschmerzen, Gelenkentzündungen)
Neuropathien (Nervenschädigung)
Und noch einige mehr. Nicht zu vergessen, die Depressionen, die durch das HCV-Virus ausgelöst werden können.

Neben der engmaschigen ärztlichen Kontrolle wegen der Hepatitis C selbst sind regelmäßige Arztbesuche unbedingt notwendig. Ein an chronischer Hepatitis-C Erkrankter wird sich deshalb häufiger und durchschnittlich öfters als die restliche Allgemeinbevölkerung in ärztliche Behandlung begeben müssen, auch wird eine langfristige Medikamenteneinnahme gegen die vielfältigen Symptome und Begleiterkrankungen erforderlich.

Wir sind der Meinung, dass Personen, die an chronischer Hepatitis C erkrankt sind, deshalb unbedingt zu den chronisch Kranken in Bezug auf die neuen Regelungen für Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenkasse zu zählen sind.

Wir bitten Sie, bei ihren Beratungen diese Aspekte zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Margrit Gräser
(Leiterin der Hepatitis C Selbsthilfe Ludwigshafen-Mannheim)

---
Hepatitis C Selbsthilfe Ludwigshafen/Mannheim
Margrit Gräser
Adolf-Diesterweg-Straße 105
67071 Ludwigshafen
Tel & Fax: 0621-6709631
Homepage: http://lumed.de/c Email: hep@lumed.de



-------------SPD--------------

Antwort der SPD-Bundestagsfraktion vom 22.12.2003
Gesundheitsreform – Zuzahlungsregelungen für
chronisch Kranke ab dem 01.01.2004


Ihr Schreiben vom 10.12.2003

Sehr geehrte Frau Gräser,

ich danke Ihnen für Ihr o.g. Schreiben.

Zu Ihrem Anliegen ist folgendes zu sagen:

Zu definieren, wann eine „chronische Erkrankung“ vorliegt, ist Angelegenheit des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Dieser Aufgabe ist der Bundesausschuss zwischenzeitlich auch nachgekommen, indem er am 15.12.2003 einen Kriterienkatalog für die Einstufung von Erkrankungen als chronische Krankheiten beschlossen hat. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMGS) hat jedoch schon jetzt angekündigt, diesen Beschluss zu beanstanden, da er nach Ansicht des BMGS zu restriktiv ist und viele (chronisch) kranke Menschen benachteiligen würde.
Aufgrund dieser Beanstandung muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss, der zum 01.01.2004 (neu) etabliert wird, sich erneut mit der Angelegenheit befassen.
Die entgültige Entscheidung wird insofern wohl nicht mehr vor dem Jahreswechsel erfolgen und noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit den besten Wünschen für das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Kerstin Hoffmann
--
Kerstin Hoffmann
Sachbearbeiterin der
SPD Bundestagsfraktion in der
Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung

peter.dressen@bundestag.de

eike.hovermann@bundestag.de

klaus.kirschner@bundestag.de

helga.kuehn-mengel@bundestag.de

goetz-peter.lohmann@bundestag.de

eckhart.lewering@bundestag.de

erika.lotz@bundestag.de

hilde.mattheis@bundestag.de

erika.ober@bundestag.de

horst.schmidbauer@bundestag.de

Fax von Herrn Schmidbauer als PDF (184kb)

silvia.schmidt@bundestag.de

karsten.schoenfeld@bundestag.de

fritz.schoesser@bundestag.de

margrit.spielmann@bundestag.de

rolf.stoeckel@bundestag.de

marlies.volkmer@bundestag.de

wolfgang.wodarg@bundestag.de

-------------CDU--------------

wolf.bauer@bundestag.de

monika.bruening@bundestag.de

verena.butalikakis@bundestag.de

hans-georg.faust@bundestag.de

michael.hennrich@bundestag.de

hubert.hueppe@bundestag.de

barbara.lanzinger@bundestag.de

maria.michalk@bundestag.de

hildegard.mueller@bundestag.de

matthias.sehling@bundestag.de

jens.spahn@bundestag.de

andreas.storm@bundestag.de

matthaeus.strebl@bundestag.de

gerald.weiss@bundestag.de

annette.widmann-mauz@bundestag.de

wolfgang.zoeller@bundestag.de

---------B90 Grüne-----------

birgitt.bender@bundestag.de

ekin.deligoez@bundestag.de

markus.kurth@bundestag.de

petra.selg@bundestag.de geantwortet am 11.12.2003

Sehr geehrte Frau Gräser, wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten Ihr Anliegen an die zuständigen Instanzen weitergeben. Jedoch sind unseren
Einflussnahmemöglichkeiten dahingehend Grenzen gesetzt, dass der
Bundestag hier nicht zuständig ist. Die Frage, wer aufgrund chronischer
Erkrankung die 1%-Grenze in Anspruch nehmen kann, wird von der
Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen im gemeinsamen
Bundesausschuss festgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit und
soziale Sicherung hat ebenfalls Möglichkeiten zur Einflussnahme, nicht
jedoch der Bundestag. Wir können nur auf informeller Ebene tätig werden.
Deshalb rate ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen auch an das Ministerium
sowie den Bundesausschuss zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Heyder
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

-------------FDP--------------

dieter.thomae@bundestag.de

heinrich.kolb@bundestag.de

daniel.bahr@bundestag.de

 

Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung

info@bmgs.bund.de geantwortet am 18.12.2003

Sehr geehrte Frau Gräser,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch.
Aber auf ihre besondere Situation wird mit einer geringeren Belastungsobergrenze Rücksicht genommen: sie müssen nur maximal ein Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten - und nicht wie die anderen Versicherten zwei Prozent des Bruttoeinkommens.

Ob ein Versicherter als chronisch Kranker im Sinne des Gesetzes gilt, ist jeweils anhand des Einzelfalls durch einen Mediziner zu beurteilen. Eine Definition des Begriffs der "chronischen Krankheit" sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings hat das GMG in § 62 Abs. 1 SGB V dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, c/o Koordinierungsausschuss Arbeitsgemeinschaft, Auf dem Seidenberg 3 A, 53721 Siegburg, ab dem 1. Januar 2004 die Aufgabe zugewiesen, das Nähere zur Definition einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" in Richtlinien zu regeln. Wann diese Richtlinie wirksam werden wird, kann derzeit aber noch nicht abgeschätzt werden.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

Mit freundlichem Gruß

Anke Branowsky
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

info@bmgs.bund.de

Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherung

ursula.schmidt@bundestag.de


08.09.2010 - 12:14 Uhr


Wir stellen uns vor. Hier können sie ein kurzes Video ansehen (5:30) in dem die Selbsthilfegruppe einige ihrer Aktivitäten zeigt. Neben diesen öffenlichen Veranstaltungen und Infoständen finden natürlich regelmäßig die Selbsthilfetreffs statt.

Paramedizin, Naturheilmittel - Macht das Sinn?

Wie vermehrt sich das Hepatitis C Virus - Video ansehen.

Sozialverband VdK - eine starke Lobby - Der Sozialverband VdK ist mit 1,4 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken, Seniorinnen und Senioren, Patientinnen und Patienten gegenüber der Politik und an den Sozialgerichten.

Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.

Das Kompetenznetz Hepatitis ist eines der Kompetenznetze in der Medizin, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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Informationen für Eltern und Informationen für Ärzte.

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